Die besten Wettanbieter mit Bitcoin 2026: Wer eine Landesbewilligung hat und wer im Ausland sitzt

Updated Oktober 2026
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Ein Serverraum mit Reihen schwarzer Rechnerschränke und kühlem Kontrolllicht, Blick einen leeren Gang entlang.

Stand: Oktober 31, 2026 – die Angaben zu Bewilligungen wurden gegen die Impressen und Wettordnungen der Anbieter selbst geprüft.

Die Blockbelohnung bei Bitcoin halbiert sich alle 210.000 Blöcke, im Mittel entsteht etwa alle 10 Minuten ein neuer Block.

Bitcoin löst bei Wettanbietern ein Versprechen ein, das kein Bankkonto einlösen kann: Eine Einzahlung ist in wenigen Minuten da, ein Auszahlungsauftrag hängt an keiner Schalteröffnungszeit, und die abwickelnde Stelle fragt nicht, wofür das Geld gedacht ist. Was dabei unter den Tisch fällt, ist eine andere Frage — verlangt der Anbieter seinen Sitz nicht in Wien, Graz oder Linz, sondern in Valletta oder an einem Schalter der Anjouan Gaming Authority, dann schaut ihm in Österreich keine Behörde beim Wettgeschäft zu. Deshalb steht in dieser Rangliste nicht, wer am schnellsten einzahlt. Es steht drin, wem man nachsehen kann.

Die Reihenfolge ist bewusst nicht die einer Rangliste im üblichen Sinn. Zuerst kommen die Anbieter, deren Bewilligung sich namentlich einer österreichischen Landesregierung zuordnen lässt, danach jene, für die das nicht gilt. Diese zweite Gruppe ist nicht identisch mit „schlecht“ — nur mit „unkontrolliert“, und das ist ein Unterschied, über den sich ein paar Absätze weiter streiten lässt. Wer sich nur für den ersten Teil interessiert, ist mit dem oberen Drittel des Rankings fertig. Wer bewusst die höheren Limits und die längeren Live-Programme sucht, liest weiter, sollte aber die Bedingungen unter dem Angebot lesen und nicht das Angebot.

Was Bitcoin bei einem Wettanbieter leistet – und was es kostet

Bitcoin als Zahlungsmittel bei einem Wettanbieter ist ein Zahlungsweg, kein Schutzwall. Eine Einzahlung ist sofort als vorgemerkter Betrag im Konto, eine Auszahlung geht als Überweisung vom Konto des Anbieters zurück in die eigene Wallet — und dazwischen liegt genau das, was die erste Hälfte dieses Abschnitts beschreibt. Die Technik dahinter ist inzwischen so alt wie das Vertrauen, das sie tragen soll.

Ein Stadion unter Flutlicht aus großer Entfernung gesehen, der Himmel darüber ist tiefblau.
Rechtsgrundlage für tipp3-Sportwetten ist das NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 (LGBl. Nr. 58/2020); die Bewilligung erteilte die NÖ Landesregierung.

Das Konzept für Bitcoin wurde unter dem Pseudonym „Satoshi Nakamoto“ veröffentlicht; das Whitepaper trägt den Titel „Bitcoin: A Peer-to-Peer Electronic Cash System“ und wird auf den 1. Oktober 2008 datiert. Rund drei Monate später begann das Netzwerk zu laufen: Das Bitcoin-Netzwerk entstand am 3. Jänner 2009 mit der Schöpfung der ersten 50 Bitcoin im Genesisblock. Der erste Warenaustausch ging über zwei Pizzen — am 22. Mai 2010 wurden zwei Pizzen gegen 10.000 Bitcoin gehandelt, ein Kurs, den heute jeder als Anekdote kennt und niemand mehr als Rechnung verwendet.

Die Architektur hat zwei Eigenschaften, die für ein Wettkonto unmittelbar praktisch sind. Die erste ist die Knappheit: Die Maximalmenge von Bitcoin ist auf 21 Millionen Einheiten beschränkt. Die zweite ist die Taktung: Die Blockbelohnung bei Bitcoin halbiert sich alle 210.000 Blöcke, im Mittel entsteht etwa alle 10 Minuten ein neuer Block. Diese Halbierung ist kein Naturgesetz, sondern Plan — bis November 2012 betrug die Blockbelohnung 50 Bitcoin, bis Juli 2016 25, bis Mai 2020 12,5 und bis April 2024 6,25; seitdem werden 3,125 Bitcoin pro neuem Block ausgezahlt. Wann eine Überweisung ankommt, hängt an dieser Zehn-Minuten-Taktung, nicht am Wohlwollen einer Bank.

Und ein Punkt, der in der Steuerdiskussion immer wieder auftaucht: Der Europäische Gerichtshof erklärte am 22. Oktober 2015 in der Rechtssache Hedqvist, dass beim Kauf und Verkauf von Einheiten der virtuellen Währung Bitcoin keine Mehrwertsteuer anfällt. Das betrifft den Tausch Bitcoin gegen Euro. Es betrifft nicht die Wettgebühr, und es betrifft nicht den Gewinn.

Warum eine Krypto-Einzahlung kein Anonymitätstrick ist

Die Blockchain macht Überweisungen nachvollziehbar, nicht anonym — zwei Dinge, die in der Werbung gern zusammenfallen. Jede Einzahlung in ein Wettkonto steht in einem öffentlichen Register, mit Betrag, Uhrzeit und einer Absenderadresse, die sich über beliebig viele Folgeüberweisungen zurückverfolgen lässt. Wer heute Coins an einen Anbieter schickt, kann diese Coins später bei einer Börse mit Identitätsprüfung einlösen — und dort trifft sich die Kette mit einem Namen.

Für den Alltag heißt das etwas Nüchternes: Der Zahlungsweg verdeckt nichts, er verschiebt nur die Stelle, an der eine Prüfung passiert. Und diese Stelle kommt ohnehin, weil jeder lizenzierte Anbieter bei der ersten Auszahlung eine Identitätsprüfung verlangt. Der praktische Nutzen von Bitcoin bei einem Wettanbieter liegt woanders: keine Kartengebühr, kein Umweg über eine Bank, kein Tageslimit für Überweisungen. Wer hier Anonymität sucht, sucht an der falschen Stelle.

Wallet, Netzwerkgebühr und Kurs: was von der Einzahlung ankommt

Zwischen dem Klick auf „Einzahlen“ und dem Betrag im Wettkonto liegen drei Posten, und alle drei gehen zulasten des Einzahlers. Der Kurs steht fest wie auf einer Börse, aber nur dort — demnächst ist der Kurs der des Moments, in dem das Netzwerk die Transaktion bestätigt, und wer mitten in einer Kursschwankung einzahlt, bekommt schlicht mehr oder weniger Coins für dieselben Euro, als er auf seinem Bildschirm sah. Die Netzwerkgebühr geht an die Miner, nicht an den Anbieter, und sie bemisst sich an der Auslastung des Mempools, nicht an der Höhe des Betrags — für 200 € fallen dieselben Sats an wie für 2.000 €, weshalb kleine Einzahlungen über Bitcoin vergleichsweise teuer sind.

Der dritte Posten ist die Adresse selbst. Eine Überweisung an eine falsche Adresse ist nicht zurückholbar, es gibt keine Reklamationsabteilung, es gibt nur die Kette. Wer ein Netzwerk wählt, das der Anbieter nicht unterstützt — etwa eine Layer-2-Überweisung dort, wo das Konto auf der Hauptkette gutgeschrieben wird —, schickt Coins in eine Richtung, aus der sie niemand zurückholt. Diese drei Zeilen sind der ganze Aufwand, und wer sie einmal verstanden hat, bezahlt nicht mehr drauf.

Warum die Suche nach einem nationalen Limit ins Leere läuft

Der Suchbegriff, der auf eine solche Seite führt, ist fast immer derselbe: Sportwetten mit Bitcoin ohne Verifizierung, dazu die Hoffnung auf einen Anbieter ohne Steuer. Beides trifft auf einen Rechtsrahmen, der in Österreich anders aufgebaut ist, als man vermutet — nicht strenger, sondern zersplittert.

Sportwetten sind in Österreich nicht Glücksspiel im Sinn des Bundesrechts. Der Verwaltungsgerichtshof hat am 2. Juli 2015 in der Rechtssache Ro 2015/16/0019 die klassische Sportwette als Geschicklichkeitsspiel eingeordnet, und sowohl das Finanzministerium als auch das Finanzamt Österreich behandeln sie so. Daraus folgt eine Reihe von Dingen, die es nicht gibt, und die man erst merkt, wenn man sie sucht: keine Bundeslizenz, keine nationale Aufsicht, kein nationales Verzeichnis der Buchmacher, kein nationales Sperrregister und kein bundesweit geltendes Einzahlungslimit für Sportwetten. Wer nach einem österreichischen „Konzessionsregister“ für Sportwetten sucht, sucht nach einer Behörde, die es nicht gibt.

Stattdessen braucht das Anbieten von Sportwetten eine Bewilligung des jeweiligen Bundeslandes. Jedes der neun Länder hat sein eigenes Wettgesetz und seine eigene Behörde: Niederösterreich das NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020, Behörde: Amt der NÖ Landesregierung), Wien das Wiener Wettengesetz (LGBl. Nr. 26/2016, Behörde: der Magistrat), Oberösterreich das Oö. Wettgesetz. Das ist der ganze Rahmen, und er erklärt, warum eine Bewilligung in dieser Rangliste immer mit einem Land zusammen genannt wird. Es gibt sie nicht ohne.

Ein nationaler Filter für Krypto-Einzahlungen ist in diesem Rahmen nirgends vorgesehen. Eine österreichische Zahlungsregel speziell für Sportwetten — Eigenname auf dem Konto, keine anonymen Prepaid-Karten, keine Kryptowährung — existiert nicht. Welche Zahlungsmethoden ein Anbieter akzeptiert, steht in seinen eigenen Bedingungen. Die Sperre von Zahlungsströmen ist im Übrigen ein geplantes Instrument des Glücksspielreformgesetzes, also des Entwurfs für den GSpG-Bereich; für Sportwetten ist sie kein Werkzeug.

Bewilligung ist Landesrecht: Die Rechtsgrundlage im Detail

Ein Fall zeigt, wie konkret das wird. Die Rechtsgrundlage für tipp3-Sportwetten über Portal und App ist das NÖ Wettgesetz vom 27.05.2020 (LGBl. Nr. 58/2020); die Bewilligung erteilte die NÖ Landesregierung mit Bescheid vom 10.12.2020 (Aktenzahl IVW1-Wett-47/001-2020). Niederösterreich, ein Gesetz, ein Datum, eine Aktenzahl — mehr braucht es für die Zuordnung nicht.

Ein Fußball liegt auf dem Anstoßpunkt eines leeren Rasenplatzes im Morgennebel.
Das Bitcoin-Netzwerk entstand am 3. Jänner 2009 mit der Schöpfung der ersten 50 Bitcoin im Genesisblock.

Bei win2day liegen die Dinge einen Schritt verschobener. Die Sportwetten auf win2day beruhen laut Hinweis auf der Seite auf einer erteilten Bewilligung der Niederösterreichischen Landesregierung; das Angebot unterliegt daher nicht den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes und nicht der Aufsicht des BMF/Finanzamt Österreich. Das gilt ausschließlich für die Sportwetten. Lotterien und Casino-Spiele bei win2day laufen über die Bundeskonzession nach dem GSpG — zwei Regime in einem Haus, und wer sie vermischt, liest jede weitere Zahl falsch.

Für den Rest der hier besprochenen Anbieter ist die Lage dünner. Vierklee nennt im Impressum die Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung; als anwendbare Rechtsvorschrift gilt das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Bei Starsportwetten und Merkur Bets wird eine Bewilligung genannt, ohne dass das Land oder der Bescheid veröffentlicht wäre — bei Merkur Bets stammt der Hinweis aus dem App-Store-Eintrag, nicht aus einem Impressum. Das ist kein Schönheitsfehler, sondern eine Prüflücke: Eine Bewilligung, deren Behörde nicht danebensteht, kann der Wettkunde nicht nachvollziehen. Wer sie sehen will, fragt den Anbieter und lässt sich die Aktenzahl geben.

Was in den Landeshauptstädten erlaubt ist, unterscheidet sich ebenfalls. In Wien sind Wetten auf Sportereignisse zulässig, Wetten auf Politik oder Fernsehsendungen sind in der Regel unzulässig. Wetten auf virtuelle oder aufgezeichnete Rennen sind Glücksspiel und keine Sportwette, was die Lesart ausschließt, virtuelle Rennen seien eine bewilligte Sportwette. Zu E-Sport ist die Rechtslage nicht geklärt. Und Livewetten sind landesrechtlich beschränkt, mit unterschiedlicher Reichweite: Wien erlaubt Livewetten nur auf Teil- oder Endergebnisse (Fassung 2020), Oberösterreich nur auf ein numerisches Zwischen- oder Endergebnis oder darauf, wer als Nächstes trifft (Fassung 2021). Die aktuelle Regel in Niederösterreich lässt sich nicht feststellen. Wer wissen will, welche Livewette in seinem Bundesland zulässig ist, muss das jeweilige Wettgesetz lesen, nicht eine Zusammenfassung.

Die Einsatzgrenzen sind ebenfalls landesweise gestaffelt: 500 € pro Wette in Oberösterreich und Niederösterreich, 50 € pro Wette an Terminals ohne Schalter in Wien. Das ist ein Bußgeldrahmen auf der einen Seite und eine Limitvorschrift auf der anderen — für Online-Wetten außerhalb dieser Länder lässt sich keine Zahl feststellen, also steht hier keine.

Offshore: Warum „ausländische Lizenz“ keine Antwort ist

Ein Anbieter mit Sitz in Malta, Curaçao oder auf den Anjouan-Inseln steht in Österreich vor einer Frage, auf die es keine bequeme Antwort gibt. Der rechtliche Status von aus dem Ausland betriebenen Online-Sportwetten ist nicht geklärt und hängt am jeweiligen Landesrecht. Der Aufsatzpunkt ist der Ort, von dem aus die Daten bereitgestellt werden: Die Verwaltungsgerichtsbehörde hat mit Erkenntnis vom 9. April 2026 (Ra 2025/02/0037, Oö. Wettgesetz) den Serverstandort als Anknüpfungspunkt bestätigt, und die Erläuterungen zum NÖ Wettgesetz lassen, wie in einem Landtagsantrag zitiert, Anbieter, die Niederösterreich von Servern außerhalb des Landes bedienen, außerhalb des NÖ Rechts.

Deshalb steht auf keiner Anbieterseite in dieser Rangliste das Wort „legal“ oder „illegal“. Eine ausländische Lizenz ist keine österreichische Bewilligung — das ist klar —, aber ob ein Anbieter ohne Landesbewilligung gegen das Recht des Landes verstößt, aus dem er tatsächlich bedient, ist eine laufende Streitfrage. Wien ahndet Anbieter ohne Landesbewilligung mit bis zu 22.000 €, Oberösterreich mit bis zu 20.000 €. Eine Geldstrafe für Wettkunden, die bei einem ausländischen Anbieter wetten, ist nicht feststellbar. Gerichte haben unbescheinigten Casino- und Pokerveranstaltern die Rückzahlung von Verlusten aufgetragen; für Sportwetten existiert kein vergleichbares Urteil. Wer aus einem solchen Verfahren eine Rückforderung für Sportwetten ableitet, leitet sie in eine Lücke hinein.

Die ehrliche Gegenüberstellung lautet so. Landesbewilligung: eine benannte Landesbehörde, 18+, Selbstsperre beim jeweiligen Anbieter, in manchen Ländern Einsatzgrenzen, aber kein nationales Register und kein nationales Limit. Auslandsbetrieb: kein österreichischer Eintrag, den man prüfen könnte, keine österreichische Aufsichtsbehörde, bei der man sich über das Produkt beschweren kann, womöglich höhere Limits und ein längeres Liveprogramm. Keine der beiden Varianten ist von vornherein die sichere.

Wettgebühr: 5 Prozent, und wer sie zahlt

Seit dem 1. April 2025 unterliegen in Österreich alle Einsätze auf Sportwetten einer Gebühr von 5 Prozent. Grundlage ist § 33 TP 17 Abs. 1 Z 1 GebG in der Fassung BGBl. I Nr. 7/2025; bis zum 31. März 2025 hatte der Satz 2 Prozent betragen. Bemessungsgrundlage ist der Wetteinsatz selbst, also nicht der Gewinn.

Wer sie schuldet, unterscheidet sich vom Adressaten. Die Abgabe trifft den, der die Wette gewerblich abschließt oder vermittelt — den Anbieter, nicht den Wettenden. Sie fällt auch auf Wetten an, die von Österreich aus bei einem im Ausland ansässigen Anbieter platziert werden. Aus einer bezahlten Wettgebühr folgt umgekehrt nichts: Sie ist kein Nachweis für eine österreichische Bewilligung, und ein niederländisches oder maltesisches Buchungssystem kann sie genauso abführen wie ein Tiroler. Im Mai 2026 hat das Finanzamt Österreich eine Beschwerde eines Buchmachers gegen den 5-prozentigen Satz zurückgewiesen (12.5.2026, RV/7100519/2026).

Ob und wie der Anbieter die Gebühr weiterreicht, ist seine Entscheidung — über die Quoten, über die Auszahlung oder gar nicht. tipp3 gibt an, bei verlorenen Wetten die Gebühr selbst zu tragen, bei gewonnenen Wetten werden 5 Prozent des Gewinns abgezogen. Das ist ein prüfbarer Satz, und er beschreibt etwas Interessantes: Der Anbieter trägt die Steuer genau dann, wenn er ohnehin verdient. Ein Kunde mit einer Gewinnquote von 50 Prozent zahlt also auf seine Gewinne, während ein Verlierer nichts davon merkt. Beim Rest des Feldes ist eine vergleichbare Angabe in den eigenen Bedingungen nicht veröffentlicht, und ohne sie lässt sich nicht sagen, wo die Gebühr im Preis steckt. Wer es genau wissen will, liest die Auszahlungsberechnung auf dem Wettschein, nicht die Werbeseite.

Was österreichische Gewinner betrifft: Eine belastbare Aussage zum steuerlichen Umgang mit Gewinnen eines privaten Wettenden lässt sich nicht treffen — wer eine braucht, fragt einen Steuerberater oder das Finanzamt.

Spielerschutz: Landessache, Anbietersache, nicht Bundessache

Selbstsperre gibt es in den Landesgesetzen — aber je Anbieter und je Bundesland, nicht bundesweit. Ein nationales Sperrregister für Sportwetten existiert nicht, und damit auch kein Ort, an dem eine einmal ausgesprochene Sperre bei allen anderen Anbietern automatisch greift. In Wien ist die Aufhebung frühestens nach zwei Jahren möglich. Das ist der wichtigste praktische Unterschied zum GSpG-Bereich, und er ist der Punkt, an dem der Schutzbedarf des Wettenden und die Zuständigkeit der Behörde auseinanderlaufen.

Was nirgends gesetzlich vorgeschrieben ist, ist ein anbieterübergreifendes Einzahlungs- oder Verlustlimit für Sportwetten. Auch ein gesetzliches Einzahlungslimit für Buchmacher gibt es nicht, und entsprechend ist es falsch, von einem österreichischen Wettanbieter als einem Anbieter mit gesetzlich garantiertem Limit zu sprechen. Wo Limits existieren, sind sie Hausregeln. Die glücksspielpolitische Debatte dreht sich genau darum: Oppositionsanträge in der Steiermark und in Niederösterreich haben 2025 ein solches Limit gefordert, beschlossen ist nichts. Was auf Bundesebene entsteht, ist der Rahmen für ein anderes Segment: Das Glücksspielreformgesetz 2026, das am 14. Oktober 2026 noch ein Entwurf war, sieht ein Sperrregister und ein Limitregister für Spiele nach dem GSpG vor — Sportwetten stehen in keinem der beiden.

Zwei Anbieter zeigen, wie unterschiedlich Hausregeln aussehen können. Bei win2day gilt für Sportwetten ein Einzahlungslimit: bis zum Alter von 26 Jahren maximal 250 € pro Woche (Freitag bis Donnerstag), ab 26 Jahren maximal 1.680 € pro Kalendermonat, auf Antrag individuell erhöhbar; Gewinne zählen nicht zum Limit. Das 1.680-Euro-Limit ist monatlich gerechnet, das Wochenlimit für junge Konten wöchentlich — wer beides auf einen Tag umrechnet und die Zahl dann als Tageslimit verwendet, kommt auf denselben falschen Wert wie der Kollege, der Einsatz in Einzahlung umbenennt. Bei tipp3 kann ein wöchentliches Einzahllimit von bis zu 1.950 € gesetzt werden; das Einsatzlimit ist täglich bis höchstens 10.000 € einstellbar, das wöchentliche Verlustlimit beträgt maximal 5.000 €.

Die Spielpause und die Selbstsperre sind bei tipp3 unterschiedlich scharf geschnitten: eine Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten, wobei das Guthaben im Konto bleibt, und eine Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren, bei der das Guthaben auf das verknüpfte Bankkonto überwiesen wird. Beide sind nach dem Start nicht aufhebbar. Die Unwiderruflichkeit ist der eigentliche Mechanismus — eine Sperre, die man am Tag nach dem Verlust wieder aufmachen kann, ist eine Pause und kein Schutz. Wer sich sperren will, weil er sich nicht mehr beherrscht, sollte ein Verfahren wählen, das keine Umkehr kennt.

Ansonsten gilt, was für jede Altersgrenze gilt: 18 Jahre, von Wien und Oberösterreich im Gesetz geführt, von den Anbietern selbst genannt. Wer Hilfe braucht oder jemanden kennt, der sie braucht, findet sie bei Playsponsible.at.

Wer eine Bewilligung hat und wer nicht: der Überblick

Die Tabelle prüft die zehn Anbieter dieser Rangliste nach zwei Dingen: ob eine österreichische Landesbewilligung nachweisbar ist und wer das Angebot betreibt. Beides lässt sich ohne einen einzigen Anmeldeversuch lesen. Manche Zellen sind leer, und das ist eine Information, keine Auslassung.

Anbieter Betreiber laut eigenen Angaben Bewilligung oder Lizenz
tipp3 Österreichische Sportwetten Gesellschaft m.b.H. (Wien) Bewilligung der NÖ Landesregierung, NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020), Bescheid vom 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020
win2day Österreichische Lotterien Gesellschaft mbH Bewilligung der NÖ Landesregierung; Sportwetten nicht nach GSpG, nicht unter Aufsicht des BMF/Finanzamt Österreich
Starsportwetten Star Sportwetten GmbH Behörliche Bewilligung für Internet- und stationäre Sportwetten, Bescheid vom 8. März 2022; Land und Aktenzahl nicht veröffentlicht
Merkur Bets nicht veröffentlicht; App von der Cashpoint Agentur & IT-Service GmbH angeboten Bewilligung genannt, Land und Bescheid nicht veröffentlicht
Admiral ADMIRAL Sportwetten GmbH Bewilligung der OÖ Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz
Vierklee Vierklee Wettbüro GmbH Buchmacherlizenz IIa.10.065/144-0 des Amtes der Tiroler Landesregierung, Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz
Hahaspin Win Top Ltd Anjouan Offshore Finance Authority ALSI-202509029-FI1; keine Landesbewilligung
Bets.io nicht veröffentlicht Anjouan ALSI-202410047-FI2; keine Landesbewilligung
20Bet Lumora Digital Lt. Anjouan Gaming Board ALSI-202505033-FI2, Angebot seit 2020; keine Landesbewilligung
Drakaris Novatrix SRL, Costa Rica (Firmennummer 3-102-893958, Cartago, Oreamuno) Tobique Gaming Commission, Lizenznummer 0000002; keine Landesbewilligung

Zwei Muster springen aus dieser Liste heraus. Das erste ist die Herkunft der ausländischen Lizenzen: dreimal Anjouan und einmal Tobique, also Aufsichtsbehörden, deren Register kein österreichischer Wettkunde je im Streitfall anruft. Anjouan hat immerhin ein öffentliches Register — im Lizenzregister der Anjouan Gaming Authority ist die Domain Olympusbet.com der Admiral Entertainment Limited zugeordnet (B2C-Lizenz Nr. ALSI-202505009-FI1, ausgestellt am 14. Mai 2025, gültig bis 13. Mai 2027, Status „valid“). Das zeigt, dass Registerprüfung funktioniert, wenn eine Behörde eines führt. Für die Frage der Sicherheit des Kunden ist sie trotzdem kein Ersatz für eine Landesbewilligung: Ein Register bestätigt die Zahlung einer Lizenzgebühr, nicht die Solvenz eines Anbieters.

Das zweite Muster ist die Prüflücke innerhalb der bewilligten Gruppe. Bei drei von sechs Anbietern mit Bewilligung lässt sich das Land nicht ohne Weiteres feststellen, und eine Bewilligung eines Bundeslands ist weder eine Bewilligung für ganz Österreich noch eine Erlaubnis, in jedem Land nach dessen Regeln zu werben. Wer eine Bewilligung prüfen will, verlangt beim Anbieter die Aktenzahl und ruft bei der genannten Landesregierung an. Das dauert einen Anruf.

Die zehn Anbieter im Vergleich

Die Reihenfolge folgt der Bewilligungslage, nicht der Angebotsgröße. Erst die sechs, deren Bewilligung einer Landesregierung zugeordnet ist, in der Reihenfolge, in der sie in Österreich auftreten. Danach die vier ohne Landesbewilligung, alphabetisch. Wer diese Grenze verwischt, verliert die einzige Information, die in dieser Rangliste harte Arbeit gekostet hat.

tipp3: Der Anbieter mit der vollständigsten Bewilligungskette

Bei tipp3 lässt sich so viel prüfen wie bei kaum einem anderen Angebot dieser Liste. Die Bewilligung ist datiert, mit Aktenzahl versehen und einer Landesregierung zugeordnet: Bewilligung der NÖ Landesregierung, NÖ Wettgesetz (LGBl. Nr. 58/2020), Bescheid vom 10.12.2020, IVW1-Wett-47/001-2020, für Portal und App. Betrieben wird das Angebot von der Österreichischen Sportwetten Gesellschaft m.b.H. in Wien. Wer eine Bewilligung sehen will, bevor er Geld einsetzt, bekommt sie hier ohne Rückfrage.

Interessanter als die Bewilligung sind für den Alltag die Hausregeln. Das Einzahllimit lässt sich bis zu 1.950 € pro Woche setzen, das Einsatzlimit täglich bis höchstens 10.000 €, das wöchentliche Verlustlimit bis maximal 5.000 €. Die Staffelung ist ungewöhnlich weit oben angesetzt — 10.000 € Einsatz am Tag sprengen jeden Haushaltsplan außer dem eines sehr gut betuchten Kunden. Dass ein Anbieter ein derart weites Einsatzlimit zulässt, sagt etwas über seine Zielgruppe, und es sagt etwas über die Grenzen der Selbstbeschränkung: Ein Limit, das man erst einstellen muss und bis 10.000 € hochdrehen kann, schützt niemanden vor sich selbst, sondern nur vor dem, was man ausdrücklich ausschließt.

Der Spielerschutz ist dafür an dem Punkt hart, an dem es zählt. Die Spielpause von 1, 3 oder 6 Monaten lässt das Guthaben im Konto stehen, die Selbstsperre von 1, 2 oder 3 Jahren überweist es auf das verknüpfte Bankkonto zurück — und beide sind nach dem Start nicht aufhebbar. Die Rücküberweisung ist der bessere Weg, weil ein Konto ohne Guthaben keine Versuchung mehr enthält. Bei der Wettgebühr gibt sich der Anbieter transparent: Bei verlorenen Wetten trägt tipp3 die 5 Prozent selbst, bei gewonnenen Wetten werden 5 Prozent des Gewinns abgezogen. Wer viel gewinnt, zahlt also spürbar, wer wenig gewinnt, kaum — ein Modell, das für einen Gelegenheitswetter günstiger ist als für einen Vielspieler.

Wer ein Angebot sucht, dessen Bewilligung sich anrufen lässt, und dem ein solides Standardprogramm ohne Live-Exzesse genügt, ist hier richtig. Wer die Höchstgrenzen ausreizen will, findet sie hier ebenfalls — nur nicht zusammen mit derselben Prüfbarkeit.

win2day: Sportwetten unter Bewilligung, zwei Regime in einem Haus

win2day ist der Fall, bei dem man sich am schnellsten verliest. Die Sportwetten beruhen laut Hinweis auf der Seite auf einer erteilten Bewilligung der Niederösterreichischen Landesregierung; das Angebot unterliegt daher nicht den Bestimmungen des Glücksspielgesetzes und nicht der Aufsicht des BMF/Finanzamt Österreich. Betrieben wird die Sparte von der Österreichischen Lotterien Gesellschaft mbH. Die Lotterien und Casino-Spiele desselben Hauses laufen dagegen über die Bundeskonzession nach dem GSpG — ein Regime mit einer Aufsichtsbehörde, das andere ohne. Wer seine Rechte gegenüber win2day einordnen will, muss wissen, welches Angebot er gerade gebucht hat.

Der Krypto-Teil dieser Seite erledigt sich bei win2day schnell: Die Zahlungswege des Anbieters sind die einer österreichischen Landesbewilligung mit ihren Hausregeln, und Bitcoin gehört nicht dazu. Wer eine Bitcoin-Einzahlung sucht, findet sie hier nicht — wer eine prüfbare Bewilligung sucht, schon.

Die Hausregeln sind vergleichsweise eng gesetzt. Das Einzahlungslimit liegt bei maximal 250 € pro Woche für Kunden bis 26 Jahre und bei maximal 1.680 € pro Kalendermonat ab 26, jeweils auf Antrag individuell erhöhbar; Gewinne zählen nicht zum Limit. Die Staffelung nach Alter ist der eigentliche Gedanke dahinter, und er ist nicht dumm: Junge Konten haben tendenziell kleinere Budgets und höhere Impulsraten. Der Nachteil derselben Konstruktion ist, dass der 26. Geburtstag ein Limit verzehnfacht und niemand in der Zwischenzeit gelernt hat, mit dem größeren Betrag umzugehen. Der Höchstgewinn ist mit 80.000 € pro Standardwette und 200.000 € pro Systemwette begrenzt; Wetten, die ein Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Von den hier verglichenen Anbietern ist das die einzige schriftlich fixierte Gewinnobergrenze.

Für wen das Angebot passt: für Kunden, die einen Anbieter mit einer klaren, altersgestaffelten Hausregel und einer in Niederösterreich verankerten Bewilligung suchen. Für Kunden, die per Bitcoin einzahlen, passt es nicht, und daran ändert auch die Bewilligung nichts.

Starsportwetten: Bewilligung genannt, Land nicht

Starsportwetten nennt eine behördliche Bewilligung zur Durchführung von Sportwetten im Internet und in stationären Spielstätten, ausgestellt mit Bescheid vom 8. März 2022 zugunsten der Starbet24 GmbH. Der Anbieter bezeichnet sich selbst als behördlich bewilligter Sportwettenanbieter. Was fehlt, ist das Land. Und ohne das Land lässt sich nicht sagen, welches Wettgesetz gilt, welche Behörde zuständig ist und welche Livewettregel oder Einsatzgrenze für das Angebot maßgeblich ist.

Das ist kein Detailkosmetik-Fehler, sondern der Kern der Sache. Eine Bewilligung nach dem NÖ Wettgesetz und eine nach dem Wiener Wettengesetz verhalten sich bei Livewetten und Einsatzhöchstgrenzen unterschiedlich, und ein Kunde, der seine Rechte prüfen will, braucht die Zuordnung. Wer bei Starsportwetten vor der ersten Einzahlung fragt, welche Landesregierung die Bewilligung erteilt hat und unter welcher Zahl, erfährt innerhalb eines Tages mehr über seinen Anbieter als aus jeder Testseite.

Die App-Seite ist überdies die einzige Quelle, in der die Bewilligung überhaupt auftaucht — der Store-Eintrag nennt den Bescheid, das Impressum führt ihn nicht so. Für ein Unternehmen, das laufend mit Behörden zusammenarbeitet, ist eine Bewilligung, die nur in einem App-Store-Text steht, eine seltsame Platzierung. Für den Kunden heißt das: Das Angebot ist mit einer Bewilligung ausgestattet, aber der Nachweis liegt an einer Stelle, an der man ihn nicht sucht. Nachfragen ist hier kein Misstrauen, sondern Normalfall.

Merkur Bets: Dieselbe Bewilligung ohne Behördennamen

Merkur Bets ist die österreichische Sportwetten-Sparte der Merkur Group — früher Cashpoint Sportwetten mit Sitz in Gerasdorf bei Wien, 1996 gegründet, seit Juni 2025 unter der Marke Merkur Bets. Ein Rebranding dieser Größe ist für den Kunden meist unsichtbar, und hier ist es das auch: Konten, Einzahlungen und Wetten laufen weiter, nur das Logo ist jünger.

Eine Bewilligung wird genannt, aber weder Land noch Bescheid. Auch hier zählt der Hinweis aus der App-Beschreibung im Google Play Eintrag, wonach der Starbet24 GmbH die Bewilligung erteilt wurde — dieselbe Formulierung, die bei Starsportwetten steht, und damit dieselbe Lücke: kein Bundesland, keine Bescheidnummer. Bei den Angaben zur App taucht zusätzlich die Cashpoint Agentur & IT-Service GmbH als Anbieterin im österreichischen App Store auf, als Entwicklerin die Cashpoint Malta Ltd., und der Hinweis zur Suchtgefahr („Glücksspiel kann süchtig machen“) gehört in Österreich zum Standard, nicht zu den Besonderheiten.

Für wen das Angebot taugt: für Kunden, die ein stationäres Netz und eine bekannte österreichische Marke verbinden wollen und mit einem Bewilligungsnachweis leben können, den man erfragen muss. Wer die Zuordnung ohne eigenes Zutun schriftlich vorfinden will, wird bei Marken dieses Zuschnitts regelmäßig enttäuscht.

Admiral: Oberösterreichische Bewilligung eines großen Filialnetzes

Admiral ist der Anbieter, bei dem Bewilligung, Betreibergesellschaft und Filialnetz am sichtbarsten zusammenfallen. Betrieben wird das Angebot von der ADMIRAL Sportwetten GmbH; die Bewilligung wird als Bewilligung der OÖ Landesregierung nach dem Oö. Wettgesetz genannt. Damit ist die Zuständigkeit diesmal benannt — und das ist bei einer Marke mit vielen Annahmestellen mehr wert als bei einem reinen Onlineprodukt, weil in Oberösterreich andere Einsatzgrenzen gelten als in Wien oder Niederösterreich. Wer an einem Terminal in OÖ wettet, bewegt sich in einem Rahmen von 500 € pro Wette; wer bei demselben Anbieter online wettet, muss davon ausgehen, dass die Hausregeln gelten und nicht die landesgesetzliche Einsatzkappe für das Terminal.

Für einen typischen Wettkunden heißt das etwas Praktisches: Bei Admiral entscheidet die Zugangsform über den Regelrahmen. Die Filiale mit Schalter ist nicht dasselbe Produkt wie das Onlinekonto, und eine Livewette, die in Oberösterreich auf ein numerisches Zwischen- oder Endergebnis beschränkt ist, findet im Onlineprogramm desselben Anbieters womöglich mehr Auswahl — nur mit anderen Bedingungen. Wer die Spielregeln seines eigenen Kontos kennen will, liest die Wettordnung und nicht das Schild an der Filiale.

Vierklee: Tiroler Buchmacherlizenz mit Aktenzahl

Vierklee ist das zweite Haus, dessen Land ohne Nachfrage auf dem Papier steht. Bewilligung der Tiroler Landesregierung, Zl. IIa.10.065/144-0, Betreiberin Vierklee Wettbüro GmbH, anwendbare Rechtsvorschrift das Tiroler Buchmacher- und Totalisateurgesetz. Dass ein Anbieter die Zl. nennt, ist die Ausnahme in dieser Liste, und sie ist die nützlichste Angabe, die ein Anbieter überhaupt machen kann.

Die Nomenklatur ist hier außerdem exakt: Buchmacherlizenz, nicht Konzession. Die Konzession ist der bundesgesetzliche Begriff für Lotterien und Casinos, und wer ihn auf Sportwetten anwendet, hat den Rechtsrahmen schon verwechselt. Ein Anbieter, der von Bewilligung spricht, spricht mit der richtigen Vokabel.

Was die Tiroler Zuordnung praktisch bedeutet, lässt sich nicht aus dem Gesetzestext allein ableiten: Livewettregeln und Einsatzgrenzen unterscheiden sich je Land, und welche Fassung in Tirol gilt, steht in dieser Liste nicht. Wer regelmäßig über Vierklee wettet, kann die zuständige Stelle der Tiroler Landesregierung fragen. Dass die Bewilligung prüfbar ist, macht das Nachfragen einfach.

Hahaspin: Anjouan-Lizenz, kein österreichischer Eintrag

Hahaspin nennt als Betreiber die Win Top Ltd. mit der Anjouan-Offshore-Finance-Authority-Lizenz Nr. ALSI-202509029-FI1; dieselbe Nummer steht in der Copyright-Zeile des Footers. Eine österreichische Landesbewilligung ist nicht nachweisbar. Damit ist das Angebot im Rahmen dieser Rangliste ausdrücklich „ohne österreichische Bewilligung“.

Was praktisch fehlt, lässt sich nicht in Zahlen ausdrücken, aber in Zuständigkeiten: Es gibt keine österreichische Behörde, bei der man sich über das Produkt beschweren kann, keine Landesregierung, die die Wettordnung genehmigt hätte, und keine Selbstsperre aus einem Landessystem, die diesen Anbieter erreichen würde. Bei einem Problem mit einer platzierten Wette bleibt der Weg über ein Schiedsverfahren, das der Anbieter in seinen Bedingungen vorschreibt.

Zugleich soll man die Gruppe nicht unter einen Verdacht stellen, den der Sachverhalt nicht hergibt. Anjouan führt ein Register, Lizenzen werden ausgestellt, verlängert und als „valid“ geführt. Wer bei Hahaspin nur den Status der Lizenz prüfen will, kann das tun — die Lizenznummer steht auf der Startseite des Anbieters selbst. Das ist mehr Transparenz als bei dem einen oder anderen eingetragenen österreichischen Wettkunden, dem auf eine Aktenzahl nur ausgewichen wird. Für einen Wettenden, für den eine schnelle Krypto-Auszahlung und ein Liveprogramm ohne Landesregel das Kriterium sind, ist das Angebot bearbeitbar — für den Fall eines Streits gibt es in Österreich allerdings niemanden, der ihm hilft.

Bets.io: Registereintrag Anjouan, Auszahlung in Krypto

Bets.io arbeitet mit einer Anjouan-Lizenz ALSI-202410047-FI2. Eine österreichische Bewilligung liegt nicht vor. Der Anbieter betreibt ein breites Casino- und Wettprogramm, in dem sich die Einzahlung und — je nach Bedingungen — auch die Auszahlung in Krypto abwickeln lässt, und genau darin liegt sein Reiz für einen Kunden, der den Bankenumweg vollständig vermeiden will.

Ob die tatsächlich nutzbaren Auszahlungswege für ein Konto aus Österreich in Krypto laufen, ist nicht bekannt; es hängt am Zahlungskonto, am Land des Kontoinhabers und an den Bedingungen in dem Moment. Wer das vor der Einzahlung klären will, findet die Info im Auszahlungsbereich des Kontos und nicht in der Werbung. Und wer sie klärt, sollte die Frage mit der Frage nach der Identitätsprüfung verbinden, weil beide im selben Bereich beantwortet werden.

Die Lizenznummer unterscheidet sich von derjenigen einer nahen Schwestermarke im selben Boot, was zeigt, dass Lizenzen in Anjouan pro Domain und nicht pro Gruppe vergeben werden. Wer liest, wo eine Lizenz gilt, tut gut daran, die Lizenznummer der konkreten Domain nachzuschlagen, nicht die der Gruppe. Für einen Kunden, der den Anbieter vor allem deshalb wählt, weil er gar nicht in Österreich reguliert ist, ist dieser Umstand eine Information und keine Warnung. Für einen Kunden, der Wert auf Beschwerdewege legt, ist es der ausschlaggebende Punkt gegen das Haus.

20Bet: Anjouan-Gaming-Board-Lizenz seit 2020

20Bet wird von Lumora Digital Lt. betrieben, mit einer Anjouan-Gaming-Board-Lizenz Nr. ALSI-202505033-FI2; der Start des Angebots fiel auf 2020. Damit gehört der Anbieter zu den älteren Marken am unteren Ende der Liste, und die Lizenznummer beschreibt das laufende Jahr der Aufsichtsbehörde, nicht das Alter des Angebots. Wer die Zahl „2025“ in der Lizenznummer liest und daraus ein neues Angebot schließt, verwechselt Lizenzerneuerung mit Markteintritt.

Nach 20 Jahren Casino- und Wetterfahrung in einer Regulierung, die über keine österreichische Aufsichtsbehörde verfügt, ist der praktische Prüfpunkt derselbe wie bei den drei anderen: keine österreichische Stelle, kein österreichisches Sperrsystem, kein österreichischer Weg bei einem Streit. Dafür ist die Auflistung der eigenen Lizenz ungewöhnlich sichtbar — Betreiber und Nummer im Blog des Anbieters, was zugleich eine Eigenart ist, weil eine Lizenzangabe auf einer Marketingseite weniger wert ist als im Impressum.

Für wen es passen kann: für Kunden, die in einem solchen Programm ohnehin nicht nach österreichischem Schutz fragen und den Anbieter nach Quoten und Auszahlungsgeschwindigkeit bewerten. Für wen es nicht passt: für Kunden, die im Streitfall anrufen wollen. Was ein Anruf bewirken kann, ist bei einer Anjouan-Lizenz eine Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde ohne österreichische Zuständigkeit — ein langwieriger Weg ohne Garantie.

Drakaris: Tobique-Lizenz, Betreiber in Costa Rica

Drakaris hat den für österreichische Leser ungewöhnlichsten Aufbau der zehn. Betreiber von Drakaris.com ist laut AGB (gültig seit 12.06.2025) die Novatrix SRL, Costa Rica, Firmennummer 3-102-893958, Cartago, Oreamuno, lizenziert und reguliert von der Tobique Gaming Commission mit der Lizenznummer 0000002. Als offizielle Sprache der Bedingungen gilt Englisch. Wer den Vertrag verstehen will, liest ihn auf Englisch.

Die Lizenznummer ist auffallend niedrig, und sie ist die einzige Tobique-Lizenz in dieser Liste. Wer die Nummer mit der eines Anjouan-Anbieters vergleicht, sieht einen Unterschied in der Nummerierung, aber nichts, was sich in Sicherheit übersetzen ließe. Entscheidend bleibt, was fehlt: eine österreichische Bewilligung, eine österreichische Aufsichtsbehörde, eine österreichische Selbstsperre.

Der interessantere Punkt liegt im Costa-Rica-Betreiber und der englischsprachigen AGB. Für einen Kunden, der bei einer Streitfrage einen Anwalt einschalten will, ist die Zuständigkeitsfrage damit komplizierter als bei einem Anbieter, dessen Vertragssprache Deutsch und dessen Betreiber eine österreichische oder wenigstens europäische Gesellschaft ist. Wer sich trotzdem für das Angebot entscheidet, sollte vor der ersten Einzahlung die Konto- und Auszahlungsbedingungen lesen, die Sprache prüfen und sich eine Kopie der AGB speichern — nicht aus Misstrauen, sondern weil Dokumente, die man nicht mehr findet, im Streitfall nicht helfen. Wer eine deutschsprachige Vertragsgrundlage braucht, kauft hier prinzipiell das falsche Produkt.

Wovon der Vergleich abhängt

Die sechs Bewilligungskarten und die vier ohne Bewilligung stehen in dieser Liste nicht nebeneinander, um ein Urteil zu mildern, sondern um zwei Dinge zu trennen, die in Anbietervergleichen ständig vermischt werden. Wer das Angebot eines nicht bewilligten Anbieters nutzt, trifft eine Wahl, die eine andere ist als die Nutzung eines bewilligten. Der eine Weg verliert an Durchsetzbarkeit, wo der andere an Angebotsbreite gewinnt.

Wer sich für die zweite Gruppe entscheidet, sollte zwei Fragen vor der ersten Einzahlung beantworten. Erstens: Wo und unter welcher Nummer ist die Lizenz registriert, und ist die Domain darin ausdrücklich genannt? Zweitens: Welche Konto- und Auszahlungsbedingungen gelten für Kunden aus Österreich, in welcher Sprache stehen sie, und wie viele Stunden liegen zwischen Auszahlungsantrag und Gutschrift — laut Bedingungen, nicht laut Testbericht? Wer diese beiden Fragen beantworten kann, weiß, was er kauft, und ob es sich für seine Zwecke lohnt. Wer es nicht beantworten kann, weiß es nicht.

Was der Vergleich in drei Zeilen ergibt

Ist ein Wettanbieter mit Bitcoin-Einzahlung in Österreich bewilligt oder nur im Ausland lizenziert? Diese Frage ist die einzige, deren Antwort praktische Folgen hat, und sie ist über die Bewilligung beantwortbar. Sechs der zehn Anbieter in dieser Rangliste nennen eine Bewilligung mit einer österreichischen Landesregierung im Hintergrund; vier nicht. Die Zuordnung entscheidet, wie viele Beschwerdewege, wie viele Spielerschutzinstrumente und wie viele Einsatzgrenzen gesetzlich überhaupt existieren, bevor das erste Hausregel-Dokument gelesen wird.

Fällt die Wettgebühr von 5 Prozent auch bei Einsätzen in Kryptowährung an, und wer trägt sie? Die Gebühr trifft den Wetteinsatz unabhängig vom Zahlungsweg, weil sie an der Wette und nicht an der Zahlung hängt. Selbst wenn der Einsatz aus Bitcoin stammt, ist der steuerbare Vorgang die Wette, und Steuerschuldner ist der gewerbliche Anbieter. Ob er sie an den Kunden weiterreicht, steht in den Bedingungen — bei tipp3 ist geregelt, wer sie trägt, bei den anderen nicht öffentlich.

Wofür steht die Identitätsprüfung vor der ersten Auszahlung, und wen schützt sie? Sie identifiziert einen Zahlungsstrom, damit eine Auszahlung nicht an einen am Netzwerk Beteiligten geht, der nicht der Kontoinhaber ist. Sie ist der Punkt, an dem eine Krypto-Einzahlung wieder zu einem Namen wird — und damit der Punkt, an dem das Anonymitätsversprechen endet. Wer ohne jede Prüfung auszahlen will, findet kein reguliertes Wettangebot, sondern meidet den Markt.

Häufige Fragen zu Wettanbietern mit Bitcoin in Österreich

Gibt es in Österreich ein nationales Limit oder Register, das Krypto-Einzahlungen bei Sportwetten regelt?

Nein. Sportwetten sind keine Glücksspiele nach Bundesrecht, es gibt keine Bundeslizenz, kein nationales Buchmacherverzeichnis und kein nationales Sperrregister dafür. Ein Einzahlungslimit dieser Art existiert gesetzlich nicht. Limits setzen die Anbieter in ihren eigenen Bedingungen.

Ist ein Wettanbieter mit Bitcoin-Einzahlung in Österreich bewilligt oder nur im Ausland lizenziert?

Das lässt sich im Einzelfall feststellen, nicht pauschal. Sechs hier besprochene Anbieter nennen eine österreichische Landesbewilligung, bei drei davon ohne Land oder Aktenzahl. Vier nennen eine ausländische Lizenz — Anjouan oder Tobique — mit jeweils eigener Nummer.

Was verliert ein Wettender, wenn der Anbieter im Ausland sitzt und keine österreichische Bewilligung hat?

Er verliert die Wege, die aus der Bewilligung folgen: keine österreichische Aufsichtsbehörde, die sich des Produkts annimmt, kein Landesverfahren gegen Anbieter, kein Behördenweg bei Streit. Ob sein Wettvertrag in Österreich durchsetzbar ist, entscheidet das jeweilige Landesrecht.

Wofür dient die Identitätsprüfung vor der ersten Auszahlung, und wen schützt sie?

Sie verbindet ein Wettkonto mit einer Person. Wer ein Konto mit Krypto-Guthaben auszahlen will, muss nachweisen, dass das Konto ihm gehört — sonst könnte der Auszahlungsweg für fremde Konten benutzt werden. Die Prüfung schützt den Anbieter und das Kontosystem, nicht die Zahlungspflicht.

Wie wirken sich Kursschwankungen und Netzwerkgebühren auf Einzahlung und Auszahlung aus?

Der Kurs zählt im Moment der Bestätigung, nicht im Moment des Klicks, weshalb dieselben Euro unterschiedlich viele Coins ergeben. Die Netzwerkgebühr fällt an die Miner und ist unabhängig von der Höhe des Betrags — kleine Einzahlungen kosten damit anteilig mehr.

Fällt die Wettgebühr von 5 Prozent auch bei Einsätzen in Kryptowährung an, und wer trägt sie?

Ja. Die Gebühr knüpft an den Wetteinsatz, nicht an den Zahlungsweg. Schuldner ist, wer die Wette gewerblich abschließt oder vermittelt, also der Anbieter. Reicht er sie weiter, über Quoten oder Gewinnabzüge, ist das seine Bedingung, nicht die des Gesetzes.

Inhalt erstellt vom Team «systemwettengewinn»