Rechtslage
Eine Systemwette lässt sich nur so weit planen, wie das Recht es zulässt – Höchsteinsatz, Live-Verbot und die Gebühr auf jeden Einsatz gehören deshalb hierher.
Behandelt werden die Höchsteinsätze und Live-Regeln der Länder sowie die Schlagworte „ohne Verifizierung“, „ohne Limit“ und „ohne Wettsteuer“. Zuständig für all das sind die neun Bundesländer mit eigenen Wettgesetzen, nicht der Bund; Sportwetten zählen in Österreich nicht zum Glücksspiel im Sinne des Glücksspielgesetzes.
Bei „ohne Wettsteuer“ trägt in der Regel der Anbieter die Gebühr. Diese beträgt seit 1. April 2025 nach § 33 TP 17 Gebührengesetz 5 % vom Wetteinsatz und wird vom Wettanbieter geschuldet. Eine ausländische Lizenz ist keine österreichische Bewilligung.
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